Praxis trotz Lock-down geöffnet
Trotz Lockdown betreffend Covid-19 darf ich als Gesundheitsdienstleisterin unter den bekannten Maßnahmen weiter für Sie da sein.
Entsprechend der allgemein geltenden Vorschriften lege ich größten Wert auf die Gesundheit meiner PatientInnen und sorge für verstärkte Hygienemaßnahmen.